Veröffentlichung | Sorgfaltspflichten für Unternehmen in Frankreich und Deutschland – ein Beitrag von Bénédicte Querenet-Hahn und Leonie Babst
Am 01. Januar 2023 ist das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vollständig in Kraft getreten. In Frankreich gilt bereits seit März 2017 das Gesetz Devoir de Vigilance. Für multinationale Unternehmen können beide Gesetze gleichzeitig gelten. In ihrem Beitrag im Compliance-Berater stellen Bénédicte Querenet-Hahn, Partnerin und Leiterin der Compliance Abteilung und Leonie Babst, Associate bei GGV Avocats-Rechtsanwälte, die wesentlichen Gemeinsamkeiten und Unterschiede der beiden Gesetze vor. Den vollständigen Artikel finden Sie unter:
http://www.gg-v.fr/wp-content/uploads/CB_9_22_Beitrag_Querenet-Hahn_Babst.pdf