Comply: Die Regulierung von Hinweisgeberverfahren in Frankreich

 

Ende 2016 wurde in Frankreich eine neue Gesetzesreform gewählt, die allgemein unter dem Namen „Sapin 2“ bekannt ist. Danach sind Unternehmen die 500 oder mehr Arbeitnehmer beschäftigen und einen Umsatz von mehr als 100 Millionen Euros erwirtschaften verpflichtet, Massnahmen zu treffen, Korruptionsfälle und Bestechung vorzubeugen und ein Hinweisgebersystem einzuführen.

Ausserdem sind Unternehmen, die 50 Arbeitnehmer oder mehr beschäftigen verpflichtet, ein Hinweisgeberverfahren einzuführen.

Den kompletten Artikel von Bénédicte Querenet-Hahn finden Sie in der juristischen Zeitschrift Comply.