Fiscal Online – “Steuerrückerstattung”: Ausschluss von Vergütungen, die im Rahmen von Zinsswaps zur Ermittlung des Finanzergebnisses gezahlt oder erhalten wurden.
Das Verwaltungsgericht Montreuil entschied, dass die im Rahmen einer Zinsswapvereinbarung gezahlten oder erhaltenen Beträge, die von Unternehmen häufig im Rahmen eines Darlehens verwendet werden, nicht mehr in die Ermittlung des Nettofinanzaufwands einbezogen werden sollten. Durch die Festlegung der Konturen dieses Konzepts wird der Betrag der finanziellen Belastungen, die von einem Unternehmen nach der sogenannten “Steuerplaner”-Regel steuerlich abzugsfähig sind, verändert.
Analyse von Pascal Schultze, Partner, und Stéphane Epiney, Mitarbeiter, in Fiscal Online.