Village de la Justice – Benutzung eines beruflichen Computers- Die CEDH bestätigt die französische Rechtsprechung
Ein Arbeitnehmer wurde im Jahre 2008 von seinem Arbeitgeber entlassen, nachdem dieser auf der Festplatte dessen beruflichen Computers 1.562 Datei mit pornografischem Charakter und gefälschtes Bestätigungen, die mit dem besagten Computer erstellt wurden, entdeckt hatte. Der Arbeitgeber ging davon aus, dass diese Tatsache nicht der speziellen Verpflichtung der Beispielhaftigkeit entsprach, die vom Arbeitnehmer aufgrund seiner Funktion erwartet wurde, und nicht dem Verhaltenskodex und den Nutzungsbedingungen der elektronischen Datenverarbeitung entsprach.
Der Arbeitnehmer hat ein Verfahren beim Arbeitsgericht eingeleitet, um den Grund der Entlassung anzufechten, mit dem Argument, die Festplatte in „Persönliche Daten“ umbenannt zu haben und damit der Gesamtheit der Dateien einen persönlichen Charakter verliehen zu haben.
Artikel von Marie-Pascale Witte, Mitarbeiterin, zum Thema der Rechtmäßigkeit des Arbeitgebers auf Zugriff zu persönlichen Dateien eines Arbeitnehmers, in „Village de la Justice“